THEMANN KRAFTFUTTER GMBH, 26129 Bösel
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1.1 Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entsprechende oder von unseren Verkaufsbedingungen
Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
1.2 Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
2.1 Ist die Bestellung als Angebot gem. § 145 BGB zu qualifizieren, können wir dieses innerhalb von 4 Wochen annehmen.
2.2 An Kalkulationen und Mitteilungen über die Zusammensetzungen der von uns gelieferter Artikel und Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
3.1 Sofern sich aus der Autragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ,,frei Hof".
3.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.3 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbahrung.
3.4 Sofern sich aus der Autragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis mit der Lieferung unserer Ware fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug (Ablauf des Zahlungszieles), so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem im Zeitpunkt des Verzugseintritts geltenden Ein-Monats-Euribor-Satz (Euro Interbank Offered Rate) zu berechnen. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
3.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenanspräche rechtskräftig festgestellt, unbeschritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist der zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur in soweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4.1 Setzt uns der Besteller, nachdem wir bereits, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene mit Ablehnungsanordnung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schaden stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte.
4.2 Abweichungen von den bestellten Mengen im Rahmen handelüblicher Toleranzen (5%) behalten wir uns vor. Maßgebend ist das von uns festgestellte Gewicht. Falls nicht anders vereinbart wird, liefern wir die Ware in handelsüblicher, gesunder und unverdorbener Qualität. Wir sind berechtigt, auch ohne Anzeige des Käufer die Zusammensetzung unserer Waren zu ändern, soweit dadurch die wertbestimmenden Faktoren unserer waren unberührt bleiben. Beratungen im Zusammenhang mi der Lieferung unserer Waren geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Kenntnisse und Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte sind unverbindlich und befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Waren ist der Käufer verantwortlich.
4.3 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
4.4 Krieg, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs und Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand, legislative oder administrative Maßnahmen sowie alle Fälle der Höheren Gewalt, auch bei Unseren Lieferanten - befreien für die Dauer der Störung und im Umfang der Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung. Solche Ereignisse berechtigen uns, von dem Vertrag zurückzutreten, ohne das der Besteller einen Anspruch auf Schadensersatz hat. Wird die Lieferung ausgeführt, sind wir berechtigt, eventuelle Mehrkosten der Ersatzbeschaffung von Rohstoffen zu berechnen und/oder von der Zusammensetzung und den garantierten Werten abzuweichen, soweit das die Behinderung erforderlich macht und das Interesse des Bestellers nur unwesentlich beeinträchtigt wird.
4.5 Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Dadurch entstehende Kosten sind von Besteller zu tragen und werden mit der übergabe des Wechsels oder des Schecks fällig.
4.6 Bei berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere Zahlungsrückstand, können wir vorbehaltlich weitere Ansprüche, eingeräumte Zahlungsziele widerrufen und unsere Forderungen einschließlich etwaiger Wechselforderungen sofort fällig stellen. Außerdem können wir für weitere Liefermengen Vorauszahlung bzw. Sicherheiten verlangen. Vereinbarte Kontokorrentverhältnisse können mit sofortiger Wirkung rückwirkend aufgelöst werden. Der Besteller schuldet in diesem Fall nicht mehr den Konto-Saldo sondern die Bezahlung der einzelnen Lieferung.
5.1 Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377, 378 ff HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobligenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
5.2 Soweit einer von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nachlieferung etwaiger Fehlmengen, zum Umtausch, zur Zurücknahme der Kaufsache oder zur Einräumung eines angemessenen Preisnachlasses für den Besteller berechtigt.
5.3 Sind wir dazu nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich die Mangelbeseitigung über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlügt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
5.4 Soweit nicht nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für einen entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
5.5 Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlers einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung gem. § 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht.
5.6 Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden auf die Deckungssumme unserer Produkthaftpflichtversicherung beschränkt.
5.7 Die Gewährleistungspflicht beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
5.8 Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als vorstehend vorgesehen ist - ohne Rücksicht auf die die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies Reglung gilt nicht für Ansprüche § 1, 4 Produkthaftungsgesetz. Gleiches gilt bei anfänglichen Unvermögen der zu vertretenden Unmöglichkeit. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestalten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
6.1 Wir behalten uns vor das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigen Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir haben dieses ausdrücklich schriftlich erklört. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers, abzüglich angemessener Verwertungskosten, anzurechnen.
6.2 Der Besteller ist verpflichtet, die von uns bestellte Ware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese gegen eigene Kosten gegen Feuer- , Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern, sofern sie nicht zum sofortigen Verbrauch bestimmt ist.
6.3 Bei Pfündungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und Außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
6.4 Der Besteller ist berechtigt, die von uns gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktur- Endbetrages einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Besteller auch nach Abtretung ermöchtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht Einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz-, Konkurs- oder Vergleichsverfahren gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
6.4 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wir stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen , uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum einer neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
6.6 Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, insbesondere auch an Tiere verfüttert , so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig das Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt dass so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns. Dies gilt auch ausdrücklich auch für die Verfütterung der von uns gelieferten Ware an Tiere in Bezug auf dieses.
6.7 Die vorstehenden Reglungengelten auch für denn Fall, dass die mit unseren Waren gefütterten Tiere geschlachtet, tiefgekühlt verarbeitet werden. Ebenfalls erwerben wir Miteigentumsrecht an den Produkten der Tier ( z.B. Eier), wenn der Zweck der mit unseren Waren gefütterten Tiere darauf gerichtet ist, die Produkte zu erzeugen und die Fütterung nicht nur der Erhaltung dieser Tiere dient ( z.B. Legehennen). Der Besteller gilt in allen Fällen als Verwahrer.
6.8 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderung zuzüglich Zinsen um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. Bezugsgröße ist der Marktpreis, soweit ein solcher nicht feststellbar ist der Einkaufspreis.
7.1 Getreide, das nicht ausdrücklich als Saatgut verkauft wurde, darf im Gebiet der Bundesrepublick Deutschland nicht als Saatgut verwendet werden. Bei der Veräußerung und auch Weiterveräußerung ist dem Erwerber dies mitzuteilen.
7.2 Eine Rechnung und ein Kontoauszug gelten als anerkannt, sofern nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum uns gegenüber schriftlich widersprochen wird. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang maßgebend.
8.1 Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinen Wohnsitzgericht zu verklagen.
8.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unserer Geschäftssitz Erfüllungort. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
(Themann Kraftfutter GmbH, Mischfutterwerk-Landhandel, Bösel)
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